INFORMATIONEN UND STEUERN


Die folgenden Informationen sind kurz und allgemein, nur als Orientierungshilfe gedacht und sind kein Ersatz für eine professionelle Beratung.


Maklerprovision

Die Maklerprovision geht in der Regel zu Lasten des Verkäufers.


Compromis de Vente

Der "compromis de vente" ist das Äquivalent zu einem vom Notar erstellten "Kaufvertrag". Er beinhaltet in vollem Umfang alle Aspekte der Transaktion, sowie die generellen und eventuell speziell bedingten Klauseln. Die Anzahlung, üblicherweise 10%, wird dem Notar zu diesem Zeitpunkt geleistet. Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde stehen dem Käufer 7 Tage der Prüfung zur Verfügung, erst dann ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich.


Acte de Vente

Der "Acte de Vente" ist gleichbedeutend mit dem "Kaufbrief"/ Verbriefung. Die restlichen 90% des Kaufpreises zuzüglich der Notargebühren müssen bereits im Vorfeld der Unterzeichung des "acte de vente" dem Notar vorliegen. Wie beim "compromis de vente", müssen Käufer und Verkäufer anwesend sein oder sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten lassen. Das unterzeichnete Dokument verbleibt im Archiv des Notars. Nach der Veröffentlichung beim Katasteramt ist anschließend eine Kopie für den Käufer erhältlich.


Notargebühren

Der Notar erhebt im Auftrag des französischen Staates Umsatzsteuern, die auf einer gleitenden Skala je nach Wert der Immobilie berechnet werden. Der Notar berechnet eine eigene Notargebühr in Höhe von ca. 1% für die Verbriefung. Zusammen stellen diese Gebühren insgesamt etwa 6,2% - 6,5% dar für Immobilien, die älter als 5 Jahre sind. Immobilien die 5 Jahre und jünger sind und die zuvor nicht von einem Objekthändler verkauft wurden stehen im Nutzen einer Steuervergünstigung mit Notargebühren insgesamt in Höhe von 3% - 4%.


Gemeindesteuern

Es gibt zwei Gemeindesteuern die auf alle französischen Immobilien erhoben werden. Die "Taxe d'habitation" wird vom Eigentümer (oder Mieter) für das Jahr bezahlt, der in der Immobilie am 1. Januar des jeweiligen Jahres wohnt bzw. gemeldet ist. Die "Taxe Foncière", die sich auf Gebäude und Grundstücke bezieht, ist ein Pro-Rata Betrag, der zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Die Rechnungen kommen im Herbst für das laufende Kalenderjahr.


Gebäudeversicherung

Der Käufer ist sofort nach der Verbriefung verantwortlich für die Gebäudeversicherung. Die bestehende Versicherung kann übertragen werden oder eine neue kann abgeschlossen werden. AzurVilla ist Ihnen gerne bei der Suche nach einer neuen Versicherung behilflich.


Taxe sur la valeur ajoutée (T.V.A.)

Die französische Mehrwertsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée = TVA) muss gezahlt werden wenn Sie eine neu erbaute Immobilie kaufen, bevor diese fertig gestellt ist oder wenn sie bereits fertig gestellt ist und innerhalb der ersten 5 Jahren zum ersten Mal verkauft wird. Zusätzlich zu der TVA wird auch eine Gebühr in Höhe von 0,6% des Netto-Kaufpreises fällig für die Veröffentlichung des Verkaufs. Die Höhe der TVA beträgt seit dem 1. Januar 2002 beträgt 19,6%.


Grundsteuer

Dies ist der wichtigste Ort der Grundsteuer, die Eigentümer von Immobilien in Frankreich.
Die Höhe der Grundsteuer wird errechnet unter Bezug auf den "Valeur cadastrale" (offizieller Wert der Immobilie).
Der Prozentsatz des "valeur cadastrale" aus dem die Grundsteuer errechnet wird variiert von Gebiet zu Gebiet.
Es gibt drei Arten von Immobiliensteuern: Die "Taxe d´Habitation", das ist eine Wohnsteuer, die "Taxe Foncière", die von den Eigentümern bezahlt wird und die "Taxe Professionelle" die bei allen Objekthändlern anfällt bei nicht entlohnten Tätigkeiten.


Vermögenssteuer

Personen mit Hauptwohnsitz in Frankreich und im Ausland lebende Personen mit erheblichen Vermögenswerten in Frankreich, (770 000 Euro seit 2008) müssen jedes Jahr eine Vermögenssteuererklärung abgeben.
Aus dieser müssen alle in Frankreich liegenden Vermögenswerte hervorgehen. Diese betreffen in der Regel das Haus, das Auto und das Guthaben auf dem Konto.
Es gilt der Wert ab 1. Januar eines jeden Jahres.
Der Indikator der verwendet wird um den Wert des Hauses zu ermitteln ist der offizielle „valeur cadastrale“. Die Grundlage für die Steuerberechnung ist die gleiche wie für die Erbschaftssteuer.
Die zu zahlenden Steuern werden nach einer gleitenden Skala zwischen 0,5% und 1,5% des Wertes der zu versteuernden Immobilie errechnet.
Die Vermögenssteuer muss den Behörden bis spätestens 15. Juni eines jeden Jahres gezahlt werden.


Kapitalertragsteuern

Die Franzosen haben ein ausgeklügeltes System zur Bewertung der Kapitalertragssteuer, die zwischen kurz- und langfristigen Gewinnen, sowie Gewinnen von Privatpersonen und von Unternehmen unterscheidet. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Frankreich werden nicht-geschäftliche Kapitalgewinne nach Objekten klassifiziert und berechnet.
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Frankreich ist die Kapitalertragssteuer zahlbar mit einer Pauschalen von 33% auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis. Indexierung der Inflation und Freibeträge können angewandt werden um die Kapitalertragssteuer zu senken. Die Transaktion ist steuerfrei (in den meisten Fällen), wenn das Eigentum länger als 22 Jahre im Besitz war.
Im typischen Beispiel für den Verkauf von Immobilien, ist der Wert auf dem die Berechnung der Steuer basiert derjenige, der auf der Eigentumsurkunde eingetragen ist.



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